
Sie möchten mit Ihren (Dach-) Flächen und Photovoltaik Geld verdienen?
Sie empfinden Ihre Stromkosten als zu hoch?
Sie möchten auch einen Beitrag zur Energiewende leisten?
Wenn Sie eine oder mehrere dieser Fragen mit „Ja“ beantworten können, sollten Sie weiterlesen…
Flächenverpachtung
Wir pachten langfristig Ihre Freiflächen ab 2 ha oder Ihre Dachflächen ab 800 qm über einen Zeitraum von 25 Jahren. Je nach Fläche können wir Ihnen einen lukrativen jährlichen Pachtzins oder eine Beteiligung am erwirtschafteten Ertrag anbieten. Alternativ kaufen wir auch Ihre angebotene Freifläche.
Zur Errichtung einer Photovoltaik-Anlage sind wir interessiert an:

„Alles aus einer Hand“ – für Sie.
Die Kosten und Risiken von Planung und Genehmigung sowie Errichtung und Betrieb der Anlage über die gesamte Laufzeit liegen bei uns – von den langfristig planbaren und hohen Erträgen durch Verpachtung oder Verkauf profitieren Sie.
Bei Interesse können Sie sich gerne bei uns melden, damit wir Ihnen einen möglichen Projektablauf vorstellen können. Wir freuen uns auf Sie.
Profitieren Sie von den Vorteilen einer Photovoltaik-Anlage.

Flächenvermittlung

Sie besitzen keine eigene Fläche? Aber Sie sind in Ihrer Region gut vernetzt und kennen Menschen, die Ihre (Dach-) Flächen verpachten möchten?
Werden Sie für uns als Flächenscout tätig. Jede Vermittlung bringt Ihnen bares Geld. Schreiben Sie uns.
Projektentwicklung
Ihr Unternehmen ist bereits in der Photovoltaik-Projektentwicklung tätig? Sie suchen einen erfahrenen und zuverlässigen Partner für die Realisierung weiterer Projekte? Dann freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme.
Photovoltaik/Solar
Mit Photovoltaik bezeichnet man die direkte Umwandlung der Energie des Sonnenlichts in Strom mittels aus einzelnen Solarzellen aufgebauten Solarmodulen. Das Wort kommt von „Photon“ (griechisch: Licht) und „Volta“ (italienischer Erfinder, nach dem die Einheit der elektrischen Spannung „Volt“ benannt wurde).
Die Ziele der Energiewende machen den Ausbau von Photovoltaik-Anlagen sowohl auf der Freifläche (FF-PV) als auch auf Gebäuden (Dach-PV) notwendig. Dabei können über eine naturverträgliche Standortwahl und Ausgestaltung der Photovoltaik-Anlagen (PVA) bereits im Vorfeld viele negative Auswirkungen reduziert werden.
Aus naturschutzfachlicher Sicht bieten sich Flächen zum Beispiel an Autobahnen, auf Deponien sowie Konversionsflächen mit hohem Versiegelungs- oder Kontaminationsgrad an. Auch ehemalige Militär- oder Industrieflächen sind aufgrund ihrer Großflächigkeit und oft kontaminationsbedingten Nutzungsverboten geeignete Flächen. Aber auch andere Flächen kommen mittlerweile in Betracht.
Flächenverpachtung
Mit der Flächenverpachtung ihrer Fläche an die Frankfurt Energy Holding GmbH bieten wir Ihnen optimale Pacht- oder Kaufverträge für Ihr Grundstück. Dabei erstellen wir Ihnen selbstverständlich ein individuelles Konzept für die Errichtung einer Solaranlage auf Ihrer Freifläche. Und keine Sorge: sowohl die Kostendeckung und die Risikoübernahme bei Planung, Genehmigung und Bau als auch die Inbetriebnahme der Photovoltaik-Anlage liegen bei uns.
PV auf Acker, Ackerfläche, Ackerland
Um die Freiflächen-PV auszubauen, werden mehr und mehr landwirtschaftliche Flächen mit eingeschränkter Bodenqualität als Standorte für PV-Anlagen genehmigt. Landwirtschaftliche Flächen ohne Einschränkungen hinsichtlich Bodenqualität stehen nicht für die Errichtung einer PV-Anlage zur Verfügung.
PV in der Nähe von Schienen und Autobahnen
Entlang von Autobahnen und Schienenwegen können PV-Anlagen in einer Entfernung bis zu 110m (§ 32 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 EEG) errichtet werden.
PV auf Deponien
Stillgelegte Deponieflächen eignen sich grundsätzlich gut für den Betrieb einer Photovoltaikanlage. In den meisten Fällen bieten sie eine ausreichend große Fläche, die für den wirtschaftlichen Betrieb einer Freiflächenanlage benötigt wird (mindestens 1 ha). Für eine anderweitige Folgenutzung stehen Deponieflächen in der Regel nur sehr eingeschränkt zur Verfügung, sie verfügen aber meist über geeignete Fahrwege, die für den Bau und den Betrieb einer PV-Anlage genutzt werden können.
PV auf Konversionsflächen
Um als Konversionsfläche zu gelten, müssen mehr als 50 Prozent der Fläche, die tatsächlich durch die Photovoltaik Großanlage genutzt werden, ökologisch schwerwiegend beeinträchtigt sein. Bei Konversionsflächen handelt es sich um ehemalige, jetzt brach liegende Militär-, Industrie- oder Gewerbeflächen. Der Begriff Konversion steht dabei für Umnutzung oder auch Nutzungsänderung.
Laut EEG 2009, § 32, Abs. 3 bzw. EEG 2004, § 11 Abs. 4 Nr. 2 gilt eine Fläche nur dann als Konversionsfläche, wenn die Auswirkungen der vormaligen Nutzungsart noch fortwirken. Eine lange zurückliegende Nutzung, die keine Auswirkungen mehr auf den Zustand der Fläche hat, ist nicht ausreichend.
Beispiele: Existenz von Altlasten, schädlichen Bodenveränderungen, Existenz von Kampfmitteln, Versiegelungen der Bodenoberfläche (z.B. ehemalige LPG-Anlagen), Flächen mit einer infolge tagebaulicher Nutzung beeinträchtigten Standsicherheit (z.B. Kiesgruben), Abfälle, Schadstoffe und sonstige im oder auf dem Boden befindliche Materialien etc.
PV auf Dachflächen
Auch auf Gebäudedächern können PV-Anlagen errichtet werden – in vielen Bundesländern besteht mittlerweile sogar die Pflicht der Errichtung einer Solaranlage beim Neubau. Dies gilt sowohl für die private als auch die gewerbliche Nutzung. Sehr gut eignen sich beispielsweise Dächer auf Stallanlagen oder Gewerbe-Immobilien, da der durch die PV-Anlage erzeugte Strom selbst bezogen werden kann und damit die Stromkosten senkt.
Weiterführende Informationen zur Energiewende, der Notwendigkeit des Ausbaus der Photovoltaik und des Kriterienkatalogs finden Sie in folgenden Beiträgen:
https://www.solarwirtschaft.de/wp-content/uploads/2021/04/210428_NABU-BSW-Papier-1.pdf
(06196)77735-0
(06196)-77735-66
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